Erste MitMach-Galeri im Traisenpark

Im Rahmen der Teilnahme an der Kunstgalerie bietet der Verein ein umfassendes Service, um die Kunstschaffenden für diese Zeit zu präsentieren und ihnen Zugang zu interessanten Zielgruppen zu verschaffen.

Überblick über die Leistung des Vereins

Sicherstellung der Öffnungszeiten der Kunstgalerie

Wenn die Vorgaben des Vermieters mit den Vorstellungen des Vereins abgestimmt sind, kann über die personelle Besetzung des Geschäftslokals entschieden werden. Bereits einen Monat vor Beginn der Galerie stehen damit die Zeiten und Aktionen zur Vermarktung fest.

Es wird erwartet, dass sich die teilnehmenden Kunstschaffenden so an den Öffnungszeiten beteiligen, dass das Verhältnis ausgeglichen ist. Bei einer Teilnahme von bspw. 5 Personen hat jeder davon an einem Tag in der Woche “Dienst” in der Galerie. Nur dadurch können wir eine leistbare Kostenbeteiligung für alle sicherstellen.

Öffentliche künstlerische Wettbewerbe und Aktionen verlangen klarerweise ein anderes Besetzungsmodell, das im Anlassfall frühzeitig abzustimmen ist.

Aufwand und Investitionen für die Kunstschaffenden

Für den Betrieb der Galerie fallen neben der Nutzungsgebühr für die Räumlichkeit noch mögliche zusätzliche Kosten, die der Verein trägt und nicht an die Aussteller*innen verrechnet:

Aus Erfahrung bewegen sich die monatlichen Investitionen in einem Rahmen, weit unter dem Niveau ähnlicher Präsentationen der bildenden Kunst. Ab 2020 hat der Vorstand ein neues Fördermodell beschlossen und deckelt die Kostenbeteiligung mit € 125,– pro Monat.

Wird der Verein für seine Leistung bezahlt?

Der Verein SensologX – Entwicklung von Visionen – ist vom Konzept gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Er entwickelt die Rahmenbedingungen und stellt das nötige Kapital für die Vorfinanzierung, führt die Verhandlungen und stellt die nötigen Kontakte her.

Diese Leistungen erbringt der Verein für seine Mitglieder ohne zusätzliche Kosten. Das Konzept sieht vor, dass alle den gleichen Flächenanteil zugewiesen bekommen und hier kein Ungleichgewicht entsteht. Im Wesentlichen bestimmen eingereichte Arbeiten über die Art und Weise der Präsentation.

Können die Kunstwerke auch verkauft werden?

Falls Werke ausgestellt werden, die auch zum Verkauf vorgesehen ist, so geschieht das immer im Namen und auf Rechnung des Künstlers. Hier wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer/Teilnehmerinnen die steuer- und gewerberechtliche Situation geregelt haben. Der Verein übernimmt dafür keine Haftung. Der Verkaufserlös geht zur Gänze an den Künstler, die Künstlerin. Etwaige Nebenabsprachen über Provisionen können in einer Nebenvereinbarung geregelt werden. Der Verein erhält keine Provisionen.

Gegenüber dem Künstler, der Künstlerin kann die Garantie abgegeben werden, dass Interessenten unverzüglich weitergeleitet werden. Der Verein selbst tätigt keinen Verkaufsabschluss. Das bedeutet jedoch nicht, dass Mitglieder und Funktionäre vom Verkaufsprozess ausgeschlossen sind. Diese Bedingungen gelten für alle Standorte, für aktuelle Wettbewerbe und auch in kleineren Galerien, bei denen der Verein organisatorisch tätig ist.

Welche Voraussetzungen müssen die Ausstellenden erfüllen?

In erster Linie die Bereitschaft die personelle Besetzung der Galerie zu den Öffnungszeiten, in Abstimmung mit dem Vorstand und den anderen Teilnehmern, sicherzustellen.


Weiters:

Wie kann man sich für eine Teilnahme bewerben?

Die einfachste Form ist mittels Mail an den Obmann. In einem gemeinsamen Gespräch wird die Möglichkeit einer Teilnahme geklärt.

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